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Träger/-innen der Zertifikatstitel CISA, CISM, CGEIT, CDPSE, ITCA, CSX-P und CRISC haben eine Weiterbildungspflicht. Die notwendigen Stunden, sog. CPE credits (continuing professional education), müssen jährlich rapportiert werden. Welche Ausbildungen anerkannt und wie diese rapportiert werden müssen, hat ISACA Switzerland Chapter in einer detaillierten Anleitung gemäss den internationalen Vorgaben und eigenen Erfahrungen auf Deutsch zusammengestellt.

How to CPE Hours – Weiterbildungsverpflichtung für Titelträger CISA, CISM, CGEIT oder CRISC

Nach bestandener Prüfung und erfolgreichem Antrag des Titels CISA, CISM, CGEIT, CDPSE, ITCA, CSX-P und CRISC müssen gemäss gültiger Regelung von ISACA regelmässige Fortbildungsstunden (Continuing Professional Education – CPE Hours) rapportiert werden. Dies gewährleistet, dass Titelträger auch nach erfolgreicher Prüfung weiterhin auf dem aktuellen Wissensstand sind bezüglich Theorie und Praxis im jeweiligen Bereich.
Oft werde ich als Certification Coordinator gefragt, welche Aktivitäten und in welchem Umfang für die Anrechnung an CPE Hours Gültigkeit haben. Diese Anleitung soll Ihnen helfen, das berichten der CPE Hours zu vereinfachen.

Am Ende des Berichts finden Sie die Links zu den entsprechenden CPE Policy von ISACA für den jeweiligen Titel. Dort finden Sie die detaillierten Angaben zur Gültigkeit von CPE Hours.

Fälligkeit der CPE Hours

CPE Hours sind zwingend zu rapportieren für Titelträger CISA, CISM, CGEIT, CDPSE, ITCA, CSX-P oder CRISC Eine bestandene Prüfung berechtigt noch nicht zum Tragen des Titels – dieser muss mit Erfüllung der Mindestanforderung der Berufspraxis beantragt werden.

Die Abrechnungsperiode für CPE Hours dauert jeweils 3 Jahre – d.h. nach 3 Jahren wird durch ISACA kontrolliert, ob die minimal erforderlichen 120 CPE Hours erfüllt wurden.

Gleichzeitig gilt, dass pro Jahr mindestens 20 CPE Hours rapportiert werden müssen. Rapportiert wird somit jährlich, die Titel-Erneuerung erfolgt alle 3 Jahre.

Sie können zum Beispiel zwei Jahre lang die minimalen 20 CPE Hours rapportieren, wären dann allerdings gezwungen, im dritten Jahr 80 CPE Hours zu rapportieren. Idealerweise versuchen Sie, pro Jahr 40 oder mehr CPE Hours zu rapportieren. Rapportierte CPE-Hours müssen grundsätzlich belegbar sein, d.h. Sie müssen in der Lage sein, auf Anfrage entsprechende Belege/Beweise für die rapportierten CPE-Hours zu liefern.

Eine Kumulation ist nicht möglich – es ist somit nicht möglich, im ersten Jahr 120 CPE Hours zu rapportieren, und in den folgenden zwei Jahren keine CPE Hours mehr zu rapportieren. Es sind auf jeden Fall mindestens 20 CPE Hours pro Jahr zu rapportieren – dies, um eine kontinuierliche und regelmässige Weiterbildung sicherzustellen. Sie werden durch ISACA gegen Ende des Jahres, ungefähr Ende 3. Quartal, jeweils (per E-Mail und brieflich) aufgefordert, ihre CPE Hours im ISACA-Portal www.isaca.org online zu erfassen.

CPE Hours sind ab dem Folgejahr nach der Erteilung des Titels erstmals fällig.

Beispiel:

  1. CISA Prüfung bestanden im Juni 2012
  2. Antrag CISA-Titel eingereicht im Februar 2013
  3. Antwort von ISACA im April 2013 – Sie sind nun CISA Titelträger !

Erstmalige Fälligkeit von CPE Hours: 2014 – d.h. erst gegen Ende 2014 müssen Sie das erste Mal CPE-Hours rapportieren.

Rapportieren von CPE Hours

Die CPE Hours werden in Form einer Anzahl (ganze Zahl ohne Dezimalstellen), pro jeweiligen Titel (dies gilt für Träger von mehr als einem Titel, z.B. CISA und CISM), jährlich auf der ISACA Webseite eingegeben. Es muss grob angegeben werden, welche Art von CPE Hours rapportiert wird (siehe unten in diesem Artikel).

ISACA wählt jedes Jahr zufallsgeneriert einige Titelträger aus, welche die Rapportierung der CPE Hours belegen müssen, dies ist der sog. "Audit of Continuing Professional Education Hours". Dazu erhält man von ISACA eine schriftliche Aufforderung (per Brief), entsprechende Belege einzureichen; Achtung, die Frist beträgt nur ungefähr 3-4 Wochen! Erst zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig, die angegebene CPE Hours schriftlich belegen zu können. Quittungen von Kursbesuchen und Kursausschreibungen, Zertifikate, ausgefülltes "Verification of Attendance Form" der ISACA Webseite sind gültige Belege für CPE Hours. Die Belege enthalten idealerweise die Anzahl Stunden (idealerweise die Anzahl CPE Hours – Anzahl Stunden eines Kurses und Anzahl CPE Hours sind nicht immer deckungsgleich; siehe Rechenbeispiel weiter unten) und eine Beschreibung des Inhaltes, der abgedeckt wurde.

Sollte dies nicht möglich sein oder die rapportierten CPE Hours nicht der CPE Policy entsprechen, kann der Titel von ISACA entzogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Belegen erst zum Zeitpunkt eines CPE-Audit kritisch sein kann – werden die Belege nicht rechtzeitig (zur angegebenen Deadline) eingereicht, droht ein Entzug des Titels!

Es ist möglich, für einen Titel den sog. "nonpracticing-status" zu erlangen, wenn man vorübergehend nicht mehr als CISA, CISM, CGEIT oder CRISC tätig ist. Dabei entfällt die Rapportierungspflicht für CPE Hours (der Jahresbeitrag ist weiterhin fällig); der Titel darf nicht mehr weiter geführt werden (weder die Bezeichnung "CISA" oder andere Titel noch "non-practising CISA" o.a. darf verwendet werden) auf Visitenkarten oder social network Profilen.

Welche Weiterbildungsaktivitäten sind als CPE Hours anrechenbar?

Die Weiterbildungsaktivitäten müssen jeweils mit der mit dem Titel zusammenhängenden "Job Practice Area" im Zusammenhang stehen. Es ist erlaubt, CPE Hours, die für mehrere Titel anrechenbar sind, mehrfach zu verwenden (für jeden Titel müssen die Mindestanzahl CPE pro Jahr separat rapportiert werden).

Folgende Beispiele verdeutlichen dies:

Ein CISM möchte 4 CPE Hours rapportieren, die aus einem Kursbesuch mit Thema IT- Audit resultieren. Das ist nicht gültig, da IT-Audit eine Job Practice des CISA ist, jedoch nicht für CISM. Eine gültige Job Practice für CISM wäre z.B. "IT Security Management".

Ein CGEIT & CISA (Träger beider Titel) möchte für beide Titel jeweils 8 CPE Hours rapportieren, die aus dem Kursbesuch mit Thema IT-Governance resultieren. Dies ist gültig, da IT-Governance eine Job Practice in beiden Titeln ist.

Folgende Aktivitäten dürfen als CPE Hours rapportiert werden. Einige Aktivitäten haben eine Limite (Obergrenze) pro Jahr:

Persönliche berufliche Weiterbildung

  • Berufliche Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen der ISACA (ohne Limite)
    Beispielsweise ISACA Konferenzen (euroCACS et al), Seminare, Workshops. Vereinsversammlungen oder andere ISACA Chapter Meetings sind unabhängig von der Dauer mit 1 CPE Hour anrechenbar. 
  • Nicht von ISACA abgehaltene berufliche Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen (ohne Limite)
    Beispielsweise in-house-Kurse beim Arbeitgeber, Universitätskurse und –seminare, Konferenzen, Workshops.
    Universitäre Lehrgänge in titel-bezogenen Wissensfeldern können mit pauschal 15 CPE (pro Semester = 15-wöchige Ausbildung) oder 10 CPE (pro Halbsemester = 10-wöchige Ausbildung) angerechnet werden.
  • Lernen im Selbststudium (ohne Limite)
    Studiengänge, die als Selbststudium (Fernstudien etc.) konzipiert sind, dürfen ebenfalls angerechnet werden – jedoch nur, wenn der Kursanbieter eine Durchführungserklärung (certificate of completion) sowie die Anzahl CPE-Hours abgibt.
    Im ISACA Journal ist jeweils ein Quiz erhalten; wenn ein passing-score erreicht wird, können 1-3 CPE Hours rapportiert werden dafür. Diese CPE Hours dürfen für alle Titel verwendet werden. 
  • Verkaufs-/Marketing-Veranstaltungen (begrenzt auf 10 Stunden)
    Dazu gehören produkt- oder systemspezifische Verkaufsveranstaltungen, die sich auf die Beurteilung von Informationssystemen beziehen

Beiträge zum Berufsstand

  • Lehrtätigkeiten/Vorlesungen/Präsentationen (ohne Limite)
    Diese Aktivitäten beinhalten das erstellen von Lehrmaterialien sowie das eigentliche unterrichten/vortragen selbiger. Die erstmalige Präsentation/Vortrag des Lehrmaterials darf fünf-fach (x5) berechnet werden, d.h. Kursdauer 2h – anrechenbare CPE Hours: 10. Die zweite Durchführung wird mit der einfachen Anzahl CPE Hours angerechnet (2h Kursdauer = 2 CPE Hours); weitere Durchführungen sind nicht mehr als CPE Hours anrechenbar. 
  • Veröffentlichung von Artikeln, Monographien und Büchern (ohne Limite)
    Gültige Publikationen sind formelle Artikel auf einer Webseite; bei Büchern muss das Inhaltsverzeichnis und Titelblatt verfügbar gemacht werden. Anrechenbar ist die Gesamtzeit (Aufwand) zur Erstellung des Buch/Artikel. 
  • Konzipierung von Fragen für das Examen und deren Überarbeitung (ohne Limite)
    Pro eingereichte Prüfungsfrage (die von ISACA akzeptiert wird) sind 2 CPE Hours anrechenbar; pro Review ist der aktuelle Stundenaufwand als CPE Hours anrechenbar. Diese CPE Hours dürfen für alle Titel mehrfach verwendet werden. 
  • Bestandene Prüfungen in artverwandten Ressorts (ohne Limite)
    Pro Prüfungsstunde (bei erfolgreichem Bestehen) ist eine CPE Hour anrechenbar. 
  • Arbeiten für den Verein (ISACA) oder Boards und Committees (von ISACA) (Limite von 20 CPE Hours)
    Beispielsweise Mitarbeit im Vorstand ISACA Switzerland Chapter; pro Stunde aktive Mitarbeit ist eine CPE Hour anrechenbar. 
  • Beiträge zum Berufsstand (Limite von 20 CPE Hours)
    Beispielsweise arbeiten am CISA Review Manual; pro Stunde Aufwand ist eine CPE Hour anrechenbar. 
  • Mentoring (Limite von 10 CPE Hours)
    Coaching und assistieren von Prüfungskandidaten bei der Prüfungsvorbereitung und/oder Karriereplanung (mit Bezug zur Zertifizierung als CISA, CISM, CGEIT, CDPSE, ITCA, CSX-P, CRISC). Pro Stunde Aufwand ist eine CPE Hour anrechenbar.

Berechnung von CPE Hours

Als 1 CPE Hour wird jeweils eine volle Stunde angerechnet, bei angebrochenen Stunden muss die Summe nach unten gerundet werden.

Rechenbeispiel:

Kursdauer:
4 Lektionen à 50 Minuten = 200 Minuten = 3h, 20 Minuten. CPE Hours: 3
4.5 Stunden Kurs, darin enthalten: Pause von 30 Minuten. CPE Hours: 4

Weitere Informationen auf ISACA.org:

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Andreas Wisler, CISA/CISM/CGEIT/CRISC/CDPSE -Koordinator, ISACA Switzerland Chapter
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