CRISC • Zertifizierung

CRISC BerufsbildCRISC DomainsCRISC Zertifizierung

Die CRISC-Prüfung ist darauf ausgerichtet, praxisorientiertes Wissen in allen 5 Domains zu überprüfen und einen ausreichenden Ausbildungsstand des Prüflinges zu bestätigen. Mit dem Bestehen der Prüfung ist eine erste Hürde überwunden. Zusätzlich muss jeder Bewerber für das internationale Zertifikat nachweisen, dass er die geforderte “qualifizierte Berufspraxis” von 3 Jahren erfüllt. Als letztes muss beim Einsenden des Antrages per Unterschrift bestätigt werden, dass man bereit ist, die Regeln des “Code of Professional Ethics” einzuhalten und gewillt ist, sich laufend weiter zu bilden.

CRISC-Prüfung

Die wichtigste Voraussetzung für das Erlangen des CRISC-Titels ist das Bestehen der CRISC-Prüfung, wozu eine Punktzahl von 450 von 800 möglichen Punkten erreicht werden muss. Mit dem Prüfungserfolg beginnt dann eine fünfjährige Frist, in welcher eine Zertifizierung beantragt werden kann. Somit ist es möglich, fehlende Berufserfahrung auch bis 5 Jahre nach der Prüfung zu erwerben.

Berufserfahrung

Für die Zertifizierung als CRISC muss ein Kandidat zusätzlich zur bestandenen CRISC-Prüfung drei Jahre qualifizierte Berufspraxis in IT-Governance nachweisen, wobei die Berufserfahrung über mindestens drei der fünf Domains verteilt sein muss.

Zertifizierungsanforderungen an CRISCs

Die Vorschriften über die Berufsfortbildung von CRISCs fordern die Absolvierung von Berufsfortbildungsstunden über Zertifizierungsperioden von einem Jahr und drei Jahren. CRISCs müssen für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung folgende Anforderungen erfüllen:

  • Absolvierung und Meldung von mindestens zwanzig (20) Stunden Berufsfortbildung pro Jahr. Diese Fortbildungsstunden müssen der Vertiefung oder Erweiterung der Fachkenntnisse bzw. der Fähigkeiten zur Ausführung typischer Aufgaben im Verantwortungsbereich des CRISC dienen. Sie können im Rahmen der Berufsfortbildungsanforderungen für mehrere ISACA-Zertifizierungen angerechnet werden, sofern die Fortbildungsmassnahmen den berufsbezogenen Kenntnissen der einzelnen Zertifizierungen entsprechen.
  • Vollständige Bezahlung der jährlichen Gebühren zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung an die internationale Hauptstelle von ISACA.
  • Absolvierung von mindestens einhundertzwanzig (120) Stunden Berufsfortbildung über eine Meldeperiode von drei Jahren.
  • Bei Auswahl für die jährliche Überprüfungsstichprobe: Beantwortung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu den absolvierten Berufsfortbildungsmassnahmen.
  • Befolgung des Berufsehrenkodex von ISACA.

Continuing Professional Education Policy (PDF english)


 CISA/CISM/CGEIT/CRISC-Koordinator: Umberto Annino


 

Kurse und Veranstaltungen

CRISC-Vertiefungskurs 2013|2
12.7.2013 • 13 Tage
CRISC-Prüfungstraining 2013|2
28.10.2013 • 4 Tage

Anmeldung CRISC-Kurs

Anmeldeformular für den CISA-Vertiefungskurs
als PDF


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