CISA • Zertifizierung
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Die CISA-Prüfung ist darauf ausgerichtet, praxisorientiertes Wissen in allen 5 Domains zu überprüfen und einen ausreichenden Ausbildungsstand des Prüflinges zu bestätigen. Mit dem Bestehen der Prüfung ist eine erste Hürde überwunden. Zusätzlich muss jeder Bewerber für das internationale Zertifikat nachweisen, dass er die geforderte ”qualifizierte Berufspraxis” von 5 Jahren erfüllt. Als letztes muss beim Einsenden des Antrages per Unterschrift bestätigt werden, dass man bereit ist, die Regeln des ”Code of Professional Ethics” einzuhalten und gewillt ist, sich laufend weiter zu bilden.
CISA-Prüfung
Die wichtigste Voraussetzung für das Erlangen des CISA-Titels ist das Bestehen der CISA-Prüfung, wozu eine Punktzahl von 450 von 800 möglichen Punkten erreicht werden muss. Die Prüfung dauert vier Stunden und umfasst 200 Multiple-Choice Frage. Mit dem Prüfungserfolg beginnt dann eine fünfjährige Frist, in welcher eine Zertifizierung beantragt werden kann. Somit ist es möglich, fehlende Berufserfahrung auch bis 5 Jahre nach der Prüfung zu erwerben.
Berufserfahrung IT-Revision, IT-Kontrolle und IT-Sicherheit
In den letzten 10 Jahren vor der Beantragung des Zertifikates müssen 5 Jahre “qualifizierte Berufspraxis” in IT-Revision, IT-Kontrolle oder IT-Sicherheit – dem CISA-Berufsbild – nachgewiesen werden. Dazu können bis zu drei Jahre wie folgt angerechnet werden:
- Maximal ein Jahr Berufserfahrung in IT-Revision, IT-Kontrolle und IT-Sicherheit kann ersetzt werden durch eine mindestens einjährige Tätigkeit entweder im Bereich Informations-Systeme (Informatiker) oder Revision (nicht IT bezogen).
- Ein Jahr Berufserfahrung kann ersetzt werden durch ein Vordiplom resp. eine Berufsprüfung; zwei Jahre können ersetzt werden durch ein Hochschuldiplom resp. eine Höhere Fachprüfung
- Ein Jahr kann ersetzt werden für mindestens 2 Jahre als hauptamlicher Universitätsausbildner in Fachgebiet
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren CISA-Koordinator: Umberto Annino
Zertifizierungsanforderungen an CISAs
Die Vorschriften über die Berufsfortbildung von CISAs fordern die Absolvierung von Berufsfortbildungsstunden über Zertifizierungsperioden von einem Jahr und drei Jahren. CISAs müssen für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung folgende Anforderungen erfüllen:
- Absolvierung und Meldung von mindestens zwanzig (20) Stunden Berufsfortbildung pro Jahr. Diese Fortbildungsstunden müssen der Vertiefung oder Erweiterung der Fachkenntnisse bzw. der Fähigkeiten zur Ausführung typischer Aufgaben im Verantwortungsbereich des CISA dienen. Sie können im Rahmen der Berufsfortbildungsanforderungen für mehrere ISACA-Zertifizierungen angerechnet werden, sofern die Fortbildungsmassnahmen den berufsbezogenen Kenntnissen der einzelnen Zertifizierungen entsprechen.
- Vollständige Bezahlung der jährlichen Gebühren zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung an die internationale Hauptstelle von ISACA.
- Absolvierung von mindestens einhundertzwanzig (120) Stunden Berufsfortbildung über eine Meldeperiode von drei Jahren.
- Bei Auswahl für die jährliche Überprüfungsstichprobe: Beantwortung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu den absolvierten Berufsfortbildungsmassnahmen.
- Befolgung des Berufsehrenkodex von ISACA.
Vorschriften über die berufliche Fortbildung (PDF deutsch)
CISA/CISM/CGEIT/CRISC-Koordinator: Umberto Annino
Kurse und Veranstaltungen
| CISA-Vertiefungskurs 2013|2 | |||
| 12.7.2013 • 15 Tage | |||
| CISA-Prüfungstraining 2013|2 | |||
| 23.10.2013 • 5 Tage | |||
Anmeldung CISA-Kurs
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